Hilfen für Schwangere in Not

Beratung rund um die Uhr
Anonym und kostenlos
Die derzeitige Rechtslage ermöglicht es den staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, dass Sie auf Wunsch anonym beraten werden können und Sie somit ihre Identität nicht preisgeben müssen. Sie können in geschütztem Rahmen Rat und Hilfe erhalten.
Die Beraterinnen der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen unterliegen der Schweigepflicht und besitzen das Zeugnisverweigerungsrecht (StPO § 53 Abs.1 Ziffer 3 a). In Zusammenarbeit mit der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und im Einvernehmen mit Ihnen sind die zur Hilfe hinzugezogenen Personen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen des Mosesprojektes ebenfalls geschützt.
Die im Mosesprojekt beteiligten Kliniken und Ärzte sind bereit, Sie in der Schwangerschaft und bei der Geburt zu behandeln und Ihnen insbesondere in Notlagen zu helfen, auch wenn Sie anonym bleiben wollen.
Eine Mutter macht sich strafbar, wenn sie das Kind aussetzt und somit die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung des Kindes in Kauf nimmt (§ 221 StGB).
Durch die anonyme Übergabe Ihres Kindes an eine Mitarbeiterin des Moses-Projektes wird eine solche Gefährdung für das Kind ausgeschlossen und eine Strafverfolgung vermieden.
moses-ortenau.de - Ortenauer Netzwerk für Schwangere in Not - Eine Gemeinschaftsaktion von Landratsamt Ortenaukreis, Katholische Gesamtkirchengemeinde Offenburg - Haus des Lebens, Sozialdienst katholischer Frauen, Caritasverbände Achern und Lahr e.V., Diakonisches Werk im Ortenaukreis, Ortenau-Klinikum, Ortenauer Frauenärzte und Hebammen